Aktuell

Förderung Ladeinfrastruktur für WEGs


29.04.2026
© Elektro Ehinger GmbH
EMobiltät_Fachbetrieb

Das Bundesministerium für Verkehr fördert aktuell den Ausbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten in bestehenden Mehrparteienhäusern mit Zuschüssen von bis zu 2.000 € pro Stellplatz. Damit bietet sich für Eigentümergemeinschaften eine sehr gute Gelegenheit, die Immobilie zukunftssicher aufzustellen und den steigenden Bedarf an Elektromobilität abzudecken.

Gerne unterstützen wir Sie bei:

  • der Konzepterstellung für Ihre Objekte
  • der technischen Planung
  • der Umsetzung der Ladeinfrastruktur
  • sowie dem späteren Betrieb Betrieb


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Alles aus einer Hand, von Planung, über Ausbau bis Betrieb
  • Über 15 Jahre Erfahrung in der Elektromobilität
  • Mehr als 3.000 errichtete Ladepunkte, über 100 WEGs
  • Ausbau durch eigenes qualifiziertes Fachpersonal


🎯 Ziel der Förderung:

Förderung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in bestehenden Mehrparteienhäusern (nicht öffentlich zugänglich), um Bewohnern das Laden zu ermöglichen


👥 Wer ist antragsberechtigt?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Einzelne Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG


Was wird gefördert?

•Wallboxen / Ladepunkte (11–22 kW)

•Vorverkabelung & Elektroinstallation

•Netzanschluss

•Lademanagementsysteme

•Bauliche Maßnahmen (z. B. Erdarbeiten)

👉 Wichtig: Auch reine Vorbereitung (Vorverkabelung) ist förderfähig!


💶 Förderhöhe (pro Stellplatz):

  • 1.300 € → nur Vorbereitung (ohne Wallbox)
  • 1.500 € → inkl. Wallbox
  • 2.000 € → inkl. bidirektionaler Wallbox


⏳ Fristen:

  • Antragstellung: 15.04.2026 – 10.11.2026
  • Förderung nach Reihenfolge der Anträge („First come, first serve“)


📋 Wichtige Voraussetzungen:

  • Mindestens 20 % der Stellplätze + mindestens 6 Stellplätze müssen vorbereitet werden
  • Nutzung nur für Bewohner (kein Gewerbe)
  • Strom möglichst aus erneuerbaren Energien
  • Kostenvoranschlag erforderlich
  • Umsetzung erst nach Förderzusage starten

⚠️ Wichtige Hinweise:

  • Nur für Bestandsgebäude (Bauantrag vor 24.03.2021)
  • Förderung gilt max. 300.000 € (De-minimis)
  • Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Beauftragung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen
  • Umsetzung nur innerhalb des Förderzeitraums förderfähig


👉 Umsetzungszeitraum:

  • Start: mit Bewilligungsbescheid
  • Dauer: 24 Monate
  • Verlängerung: in Ausnahmefällen + bis zu 12 Monate möglich


⚠️ Haftungsausschuss:

  • Alle Angaben ohne Gewähr
  • Die Beantragung sowie die Richtigkeit liegt in der Verantwortung des Auftraggebers
  • Alle Informationen zur Förderung und zur Antragsstellung finden Sie unter https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/