Förderung Ladeinfrastruktur für WEGs
29.04.2026
EMobiltät_FachbetriebDas Bundesministerium für Verkehr fördert aktuell den Ausbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten in bestehenden Mehrparteienhäusern mit Zuschüssen von bis zu 2.000 € pro Stellplatz. Damit bietet sich für Eigentümergemeinschaften eine sehr gute Gelegenheit, die Immobilie zukunftssicher aufzustellen und den steigenden Bedarf an Elektromobilität abzudecken.
Gerne unterstützen wir Sie bei:
- der Konzepterstellung für Ihre Objekte
- der technischen Planung
- der Umsetzung der Ladeinfrastruktur
- sowie dem späteren Betrieb Betrieb
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Alles aus einer Hand, von Planung, über Ausbau bis Betrieb
- Über 15 Jahre Erfahrung in der Elektromobilität
- Mehr als 3.000 errichtete Ladepunkte, über 100 WEGs
- Ausbau durch eigenes qualifiziertes Fachpersonal
🎯 Ziel der Förderung:
Förderung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in bestehenden Mehrparteienhäusern (nicht öffentlich zugänglich), um Bewohnern das Laden zu ermöglichen
👥 Wer ist antragsberechtigt?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Einzelne Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG
Was wird gefördert?
•Wallboxen / Ladepunkte (11–22 kW)
•Vorverkabelung & Elektroinstallation
•Netzanschluss
•Lademanagementsysteme
•Bauliche Maßnahmen (z. B. Erdarbeiten)
👉 Wichtig: Auch reine Vorbereitung (Vorverkabelung) ist förderfähig!
💶 Förderhöhe (pro Stellplatz):
- 1.300 € → nur Vorbereitung (ohne Wallbox)
- 1.500 € → inkl. Wallbox
- 2.000 € → inkl. bidirektionaler Wallbox
⏳ Fristen:
- Antragstellung: 15.04.2026 – 10.11.2026
- Förderung nach Reihenfolge der Anträge („First come, first serve“)
📋 Wichtige Voraussetzungen:
- Mindestens 20 % der Stellplätze + mindestens 6 Stellplätze müssen vorbereitet werden
- Nutzung nur für Bewohner (kein Gewerbe)
- Strom möglichst aus erneuerbaren Energien
- Kostenvoranschlag erforderlich
Umsetzung erst nach Förderzusage starten
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Nur für Bestandsgebäude (Bauantrag vor 24.03.2021)
- Förderung gilt max. 300.000 € (De-minimis)
- Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Beauftragung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen
- Umsetzung nur innerhalb des Förderzeitraums förderfähig
👉 Umsetzungszeitraum:
- Start: mit Bewilligungsbescheid
- Dauer: 24 Monate
- Verlängerung: in Ausnahmefällen + bis zu 12 Monate möglich
⚠️ Haftungsausschuss:
- Alle Angaben ohne Gewähr
- Die Beantragung sowie die Richtigkeit liegt in der Verantwortung des Auftraggebers
- Alle Informationen zur Förderung und zur Antragsstellung finden Sie unter https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
